DAS ALLGEMEINE BÜRGERLICHE GESETZBUCH

Am 1.Juni 1811 wurde das "Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch" (ABGB) veröffentlicht, es sollte am 1.Jänner 1812 - vorerst nur für die österreichischen und böhmischen Erbländer und Galizien - in Kraft treten.
Das Gesetzbuch basierte auf dem Codex Theresianus von 1766 und dem allgemeinen Gesetzbuch von 1786/87. In 1502 Paragraphen regelte es das gesamte Personen- und Sachrecht.
Dieses Gesetzbuch erhielt in der Folge (allerdings mit leichten Änderungen) auch Gültigkeit in Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien, Bosnien und der Herzegowina.
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