Verschied ein Mitglied des Kaiserhauses, erfolgte in der Regel
nur wenige Stunden nach Eintritt des Todes die Sezierung des Leichnams durch den
Hofmedicus und die Entfernung der inneren Organe wie Herz und Eingeweide.
Die anschließende Einbalsamierung mit "kostbaren Ingredienzien" wie Kräutern,
Ölen und Bienenwachs, nach heutigen Erkenntnissen sehr primitiv, war damals eine
Notwendigkeit. Der natürliche Verfallsprozess sollte zumindest über die mehrere Tage
andauernden Trauerfeierlichkeiten verhindert bzw. verzögert werden. Der Verstorbene
sollte bei der öffentlichen Aufbahrung auf dem "Paradebett" so
wirklichkeitsgetreu und pietätvoll wie möglich präsentiert werden.
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