SEZIERUNG UND EINBALSAMIERUNG
  
Verschied ein Mitglied des Kaiserhauses, erfolgte in der Regel nur wenige Stunden nach Eintritt des Todes die Sezierung des Leichnams durch den Hofmedicus und die Entfernung der inneren Organe wie Herz und Eingeweide.
Die anschließende Einbalsamierung mit "kostbaren Ingredienzien" wie Kräutern, Ölen und Bienenwachs, nach heutigen Erkenntnissen sehr primitiv, war damals eine Notwendigkeit. Der natürliche Verfallsprozess sollte zumindest über die mehrere Tage andauernden Trauerfeierlichkeiten verhindert bzw. verzögert werden. Der Verstorbene sollte bei der öffentlichen Aufbahrung auf dem "Paradebett" so wirklichkeitsgetreu und pietätvoll wie möglich präsentiert werden.
 


Kaiser Ferdinand III. auf dem Paradebett
© Österreichische Nationalbibliothek

zurück