
Das gemeinsame Wappen
Österreich - Ungarns seit 1867
(links Cisleithanien, rechts Ungarn)
mit dem Motto:
INDIVISIBILITER AC INSEPARABILITER
unteilbar und untrennbar
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Die Kaiserkrone
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Im Laufe ihrer Geschichte hat die Kapuzinergruft mit wenigen
Ausnahmen nur Mitglieder des Kaiserhauses aufgenommen.
Nicht ebenbürtigen Ehegatten und
deren Nachkommen war die Beisetzung hier verwehrt, so z.B. der Gemahlin des Thronfolgers
Franz Ferdinand, Sophie, und ihren drei Kindern.
Das Ausscheiden aus dem Kaiserhaus bedeutete neben dem Verlust der österreichischen
Staatszugehörigkeit sowie sämtlicher Titel auch den Verlust des Beisetzungsrechtes in
der Kaisergruft.
Nur unter besonderen Umständen war es möglich, dass auch Nichtfamilienmitglieder bei den
Kapuzinern ihre letzte Ruhestätte fanden, z.B. Prinz Karl v.
Lothringen oder die Gräfin Karoline Fuchs-Mollard.
Auch nach dem Ende der Monarchie behielt die Kaisergruft ihre Funktion als Familiengruft:
Die letzten Beisetzungen waren die von Ezh. Maria Josefa 1944,
von Ezh. Leopold Alphons 1958 und am 1.April 1989
von Zita, der letzten Kaiserin und Königin von Österreich -
Ungarn.
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