Mit Gesetz vom 3.4.1919 wurden alle Herrscherrechte und
sonstigen Vorrechte (Titel) des Hauses Habsburg-Lothringen aufgehoben. Alle Mitglieder des
Hauses, die nicht auf die Mitgliedschaft dazu und auf die Herrschaftsrechte verzichteten
und sich nicht als treue Staatsbürger der Republik bekannten, wurden des Landes
verwiesen.
Das gebundene Familienvermögen mit Ausnahme des persönlichen Privatvermögens wurde
konfisziert. Rückforderungsprozesse sind derzeit noch anhängig.
1935 - 38 außer Kraft gesetzt, bildet das Habsburger-Gesetz einen Bestandteil des
Staatsvertrages 1955.
Da 1996 der Landesverweis nur noch zwei Habsburger betraf, erklärte der Ministerrat §2
des Habsburger-Rechtes als "totes Recht" und erteilte auch diesen die
Einreiseerlaubnis.
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