DIE PRAGMATISCHE SANKTION

Am 19.April 1713 erließ Kaiser Karl VI. die "Pragmatische Sanktion", durch die er seine Töchter als erbberechtigt erklärte.
Ferner beinhaltete die Pragmatische Sanktion die Unteilbarkeit der habsburgischen Länder.
Nach der Veröffentlichung stimmten in den Jahren 1720 bis 1723 die österreichischen Länder, Siebenbürgen und Ungarn dem Vertrag zu. Damit war im Falle eines Aussterbens der Habsburger im Mannesstamm die Erbfolge für die älteste Tochter gesichert.
1720 begannen langwierige Verhandlungen mit den anderen europäischen Ländern, bei denen vom Wiener Hof große Zugeständnisse gemacht werden mussten, um den Anspruch Erzherzogin Maria Theresias auf den Thron zu sichern.
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