DIE TRADITION DER GETRENNTEN KÖRPER-, HERZ- UND INTESTINABESTATTUNG DES WIENER HOFES

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Bis 1878 wurden in der Kaisergruft mit wenigen Ausnahmen nur die einbalsamierten Körper der Verstorbenen beigesetzt, nicht aber ihre Herzen und Intestina (Eingeweide).
Diese in der kaiserlichen Familie ab dem 17.Jhdt. allgemein übliche Beisetzung an drei verschiedenen Orten geht auf die testamentarische Verfügung Ferdinands IV., des frühverstorbenen Bruders Kaiser Leopolds I., aus dem Jahre 1654 zurück. Er wollte sein Herz "zu Füßen Unserer Lieben Frau von Loreto" in der Hofpfarrkirche St.Augustin beigesetzt wissen.
Dieser Wunsch entsprach der damals weitverbreiteten ausgeprägten Frömmigkeit. Ein weiterer Grund für eine Beisetzung an verschiedenen Orten war das Bedürfnis, eine bestimmte Kirche auszuzeichnen und deren Bedeutung zu steigern.
So sollten "drei Kirchen am Leichnam eines regierenden Herrn Anteil haben": die von Kaiserin Anna geschätzte Kapuzinerkirche, die Hofpfarrkirche St.Augustin
und der Dom zu St.Stephan.