Am 10.September 1810 erschien eine neue Vorschrift im
Zensurenwesen, das auch die klassischen Werke der Dichtkunst nicht mehr von der Zensur
ausnahm.
Weiters hieß es in §6 der Bestimmungen: "Broschüren, Jugend- und Volksschriften,
Unterhaltungsbücher müssen nach der ganzen Strenge der Zensurgesetze behandelt werden.
Hier muß nicht nur alles entfernt werden, was der Religion, der Sittlichkeit, der Achtung
und der Anhänglichkeit an das regierende Haus usw. geradezu oder mehr gedeckt entgegen
ist, sondern es sind auch alle Schriften zu entfernen, welche weder auf den Verstand noch
auf das Herz vorteilhaft wirken und deren einzige Tendenz es ist, die Sittlichkeit zu
wiegen. Es soll daher allen Ernstes getrachtet werden, der so nachteiligen Romanlektüre
ein Ende zu machen."
1817 wurde Josef Graf Sedlnitzky "Präsident der Obersten Polizei- und
Zensurbehörde" in Wien und perfektionierte den "Polizeistaat" durch einen
nochmals verstärkten Einsatz von "Vertrauten" und Spitzeln. Druckerzeugnisse
und auch Briefe wurden fast lückenlos von der Zensur erfasst. |