NEUE METHODEN BEI DER ZENSUR

Am 10.September 1810 erschien eine neue Vorschrift im Zensurenwesen, das auch die klassischen Werke der Dichtkunst nicht mehr von der Zensur ausnahm.
Weiters hieß es in §6 der Bestimmungen: "Broschüren, Jugend- und Volksschriften, Unterhaltungsbücher müssen nach der ganzen Strenge der Zensurgesetze behandelt werden. Hier muß nicht nur alles entfernt werden, was der Religion, der Sittlichkeit, der Achtung und der Anhänglichkeit an das regierende Haus usw. geradezu oder mehr gedeckt entgegen ist, sondern es sind auch alle Schriften zu entfernen, welche weder auf den Verstand noch auf das Herz vorteilhaft wirken und deren einzige Tendenz es ist, die Sittlichkeit zu wiegen. Es soll daher allen Ernstes getrachtet werden, der so nachteiligen Romanlektüre ein Ende zu machen."

1817 wurde Josef Graf Sedlnitzky "Präsident der Obersten Polizei- und Zensurbehörde" in Wien und perfektionierte den "Polizeistaat" durch einen nochmals verstärkten Einsatz von "Vertrauten" und Spitzeln. Druckerzeugnisse und auch Briefe wurden fast lückenlos von der Zensur erfasst.
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